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Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro: Steuerliche Fallen vermeiden und richtig handeln

Geschenke an Mitarbeiter sind eine wunderbare Möglichkeit, Wertschätzung und Anerkennung auszudrücken. Doch wie sieht es aus, wenn es um die steuerfreie Überreichung dieser Geschenke geht?

In diesem Ratgeber erklären wir alles, was Sie wissen müssen, um Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro zu verschenken, welche Regelungen dafür gelten und was Arbeitgeber beachten sollten, um Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden.

Was bedeutet „steuerfrei“ bei Geschenken an Mitarbeiter?

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter bedeuten, dass weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge auf den Wert des Geschenks zahlen müssen. Es gibt jedoch klare gesetzliche Regelungen, die definieren, unter welchen Umständen und in welchem Umfang Geschenke steuerfrei bleiben.

Voraussetzungen für Steuerfreiheit Bedingungen
Wert des Geschenks Bis zu 60 Euro (brutto)
Art der Zuwendung Sachzuwendungen, keine Bargeldzahlungen
Häufigkeit Einmalige Zuwendung pro Anlass

Die 60-Euro-Grenze ist dabei entscheidend. Diese Freigrenze gilt für Sachzuwendungen, wie kleine Geschenke oder Werbeartikel, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt.

Der § 37b EStG und steuerfreie Geschenke

Der § 37b EStG und steuerfreie Geschenke

Der § 37b EStG regelt die pauschale Besteuerung von Zuwendungen an Mitarbeiter, die bis zu einer bestimmten Freigrenze steuerfrei bleiben können. Wenn der Wert des Geschenks 60 Euro nicht überschreitet, muss keine Lohnsteuer gezahlt werden. Geschenke, die diese Grenze überschreiten, können nach den Vorschriften des § 37b EStG pauschal mit 25% besteuert werden.

Wichtige Punkte zu § 37b EStG:

  • Zuwendungen bis 60 Euro bleiben steuerfrei.

  • Bei Geschenken über 60 Euro kann der Arbeitgeber pauschal 25% Steuern abführen.

  • Diese Regelung gilt für Sachzuwendungen und Geschenke zu besonderen Anlässen (z. B. Jubiläen).

Welche Geschenke an Mitarbeiter sind steuerfrei?

Steuerfreie Geschenke müssen einige Bedingungen erfüllen. Der Wert darf maximal 60 Euro betragen und es müssen Sachzuwendungen sein, keine Bargeldzahlungen.

Typische steuerfreie Geschenke sind:

  • Werbeartikel (z. B. Tassen, Kalender)

  • Gutscheine für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen

  • Kleine Elektronikartikel (bis 60 Euro)

  • Freiwillige Zuwendungen (z. B. Blumensträuße, persönliche Aufmerksamkeiten)

Beispiele von Geschenken:

  • Tassen mit dem Firmenlogo

  • Eintrittskarten für Veranstaltungen

  • Prämien in Form von Waren (z. B. ein Grillset)

Wie funktioniert die Freigrenze von 60 Euro?

Wie funktioniert die Freigrenze von 60 Euro?

Die Freigrenze von 60 Euro bedeutet, dass Geschenke und Zuwendungen an Mitarbeiter steuerfrei bleiben, wenn der Wert maximal 60 Euro beträgt. Wenn der Wert über 60 Euro steigt, wird das gesamte Geschenk steuerpflichtig.

Geschenkstyp Steuerfrei bis Steuerpflichtig ab
Sachzuwendungen 60 Euro > 60 Euro
Gutscheine und Geldkarten 60 Euro > 60 Euro
Werbeartikel 60 Euro > 60 Euro

Für den Arbeitgeber ist es wichtig, den Bruttowert des Geschenks im Auge zu behalten. Zu den 60 Euro zählen auch Mehrwertsteuer und eventuell anfallende Gebühren.

Gutscheine und Geldkarten: Steuerfrei oder steuerpflichtig?

Gutscheine und Geldkarten sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls steuerfrei, wenn ihr Wert die 60-Euro-Grenze nicht überschreitet.

Wichtige Punkte zu Gutscheinen und Geldkarten:

  • Gutscheine, die für spezifische Produkte oder Dienstleistungen eingelöst werden müssen, zählen zu den steuerfreien Geschenken.

  • Bargeld oder Bargeldäquivalente (z. B. PayPal-Guthaben) sind nicht steuerfrei.

  • Geschenkkarten für eine bestimmte Marke sind steuerfrei, wenn der Betrag 60 Euro nicht überschreitet.

Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro: Besondere Anlässe und steuerfreie Geschenke

Besondere Anlässe wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Betriebsjubiläen können ebenfalls steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter nach sich ziehen. Hierbei gilt: Wenn der Anlass als persönliches Ereignis zählt und der Wert des Geschenks unter 60 Euro liegt, bleibt das Geschenk steuerfrei.

Beispiele für steuerfreie Geschenke bei besonderen Anlässen:

  • Geburtstagsgeschenk (z. B. ein personalisierter Kalender)

  • Hochzeitsgeschenk (z. B. ein Gutschein für ein Restaurant)

  • Jubiläumsprämie (z. B. eine Uhr oder ein Weinset)

Die Freigrenze von 110 Euro für Geschenke an Mitarbeiter

Die Freigrenze von 110 Euro für Geschenke an Mitarbeiter

Neben der 60-Euro-Freigrenze gibt es auch eine Freigrenze von 110 Euro für Geschenke, die zu besonderen persönlichen Ereignissen wie der Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit vergeben werden. Diese Freigrenze gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn das Geschenk als einmalige Zuwendung erfolgt.

Wichtige Bedingungen:

  • Die 110-Euro-Freigrenze gilt nur für besondere Anlässe.

  • Der Betrag darf nur für Geschenke anlässlich eines persönlichen Ereignisses gewährt werden.

  • Bei Überschreiten dieser Freigrenze sind Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Steuerliche Konsequenzen bei Überschreitung der 60-Euro-Grenze

Wenn der Wert eines Geschenks die 60 Euro überschreitet, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Lohnsteuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträge abführen muss.

Mögliche steuerliche Konsequenzen:

  • Lohnsteuer: Der überschrittene Betrag unterliegt der normalen Besteuerung.

  • Pauschale Besteuerung: Der Arbeitgeber kann die pauschale Besteuerung nach § 37b EStG mit 25% Steuer anwenden.

  • Sozialversicherungsbeiträge: Der Betrag wird sozialversicherungsbeitragspflichtig.

Wie Arbeitgeber Geschenke steuerlich korrekt handhaben können

Um Geschenke steuerlich korrekt zu handhaben, sollten Arbeitgeber folgende Punkte beachten:

  • Geschenke maximal im Wert von 60 Euro gewähren.

  • Bei besonderen Anlässen können auch Geschenke im Wert von 110 Euro steuerfrei sein.

  • Sachzuwendungen statt Bargeld verwenden, um Steuerfreiheit zu gewährleisten.

  • Die Freigrenze nicht regelmäßig überschreiten, da sonst Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Wichtige Punkte zur steuerfreien Gewährung von Geschenken

Wichtige Punkte zur steuerfreien Gewährung von Geschenken

  • 60 Euro Freigrenze: Geschenke bis 60 Euro bleiben steuerfrei.

  • Spezielle Anlässe: Geschenke zu besonderen persönlichen Ereignissen können auch bis 110 Euro steuerfrei sein.

  • Sachzuwendungen bevorzugen: Sachzuwendungen sind in der Regel steuerfrei, Bargeld nicht.

  • Pauschale Besteuerung: Bei Überschreitung der Freigrenze ist eine pauschale Besteuerung von 25% möglich.

Fazit: Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro – Was Arbeitgeber wissen müssen

Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro können eine wertvolle Möglichkeit sein, die Anerkennung und Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden zu zeigen. Allerdings müssen Arbeitgeber darauf achten, dass Geschenke, die diese Freigrenze überschreiten, steuerpflichtig werden.

In solchen Fällen können die Geschenke entweder pauschal mit 25% versteuert oder nach den allgemeinen steuerlichen Regelungen behandelt werden. Es ist wichtig, die Freigrenzen zu kennen und die steuerlichen Implikationen genau zu prüfen, um unangenehme Steuerfallen zu vermeiden und gleichzeitig den Mitarbeitenden eine Freude zu bereiten.

Häufig gestellte Fragen zu Geschenken an Mitarbeiter über 60 Euro

1. Wie hoch darf ein Geschenk für Mitarbeiter sein?

Antwort:
Geschenke an Mitarbeiter dürfen bis zu 60 Euro (brutto) wert sein, damit sie steuerfrei bleiben. Wenn der Wert des Geschenks diesen Betrag überschreitet, müssen Lohnsteuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Wichtige Punkte:

  • Wert bis 60 Euro: Steuerfrei

  • Wert über 60 Euro: Steuerpflichtig, es sei denn, die pauschale Besteuerung wird angewendet.

Geschenk Wert Steuerstatus
Bis 60 Euro Steuerfrei
Über 60 Euro Steuerpflichtig

2. Geschenke an Arbeitnehmer über 60 Euro pauschal versteuern?

Antwort:
Ja, wenn der Wert eines Geschenks über 60 Euro liegt, kann der Arbeitgeber es pauschal mit 25% versteuern. Diese Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG wird auf den gesamten Wert des Geschenks angewendet, wenn die Freigrenze überschritten wird.

Zusammenfassung der pauschalen Besteuerung:

  • Bis 60 Euro: Steuerfrei

  • Über 60 Euro: Pauschalbesteuerung mit 25%

3. Welche Freigrenze gilt 2025 für Geschenke an Mitarbeiter?

Antwort:
Die Freigrenze für steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter bleibt auch 2025 bei 60 Euro. Bei besonderen Anlässen, wie Geburten oder Hochzeiten, kann diese Grenze sogar auf 110 Euro erhöht werden, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.

Freigrenzen im Überblick:

Geschenktyp Betrag Steuerstatus
Regelmäßige Geschenke 60 Euro Steuerfrei
Besondere Anlässe (z. B. Geburt, Hochzeit) 110 Euro Steuerfrei

4. Wann müssen Geschenke an Mitarbeiter versteuert werden?

Antwort:
Geschenke müssen versteuert werden, wenn sie die festgelegte Freigrenze überschreiten. Geschenke, die mehr als 60 Euro kosten, unterliegen der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, es sei denn, der Arbeitgeber nutzt die pauschale Besteuerung.

Wann wird versteuert?

  • Geschenkwert > 60 Euro: Versteuerung notwendig

  • Geschenkwert ≤ 60 Euro: Steuerfrei

Beispiel:

  • Ein Geschenk im Wert von 65 Euro wird versteuert (Lohnsteuer und Sozialversicherung).

  • Ein Geschenk im Wert von 55 Euro bleibt steuerfrei.

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