Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Absicherung, um im Fall einer Berufsunfähigkeit das Einkommen zu sichern. Neben der finanziellen Sicherheit stellt sich für viele Menschen die Frage, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar ist und wie sie in der Steuererklärung behandelt wird.
Wer sich rechtzeitig informiert, kann nicht nur seine Zukunft absichern, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen. Dieser Artikel erklärt umfassend, welche Möglichkeiten bestehen, welche Unterschiede es zwischen Angestellten und Selbstständigen gibt und wie die BU-Rente steuerlich behandelt wird.
Überblick Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt im Ernstfall vor Einkommensverlusten. Aus steuerlicher Sicht können die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Damit wird die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar, allerdings nur innerhalb bestimmter Höchstbeträge.
Ob Angestellte oder Selbstständige, die Regeln unterscheiden sich in Bezug auf die Höhe der absetzbaren Beträge. Wichtig ist, die Beiträge in der Steuererklärung anzugeben, um steuerlich berücksichtigt zu werden.
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar eintragen
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können in der Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Zusatzversicherung handelt. Für Angestellte liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro, während Selbstständige bis zu 2.800 Euro geltend machen können.
Da die Kranken- und Pflegeversicherung bereits einen erheblichen Teil dieser Höchstgrenzen beansprucht, bleibt oft nur wenig Platz, um weitere Beiträge steuerlich absetzen zu können. Dennoch sollte jeder Versicherte die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar machen, da jede Entlastung in der Steuererklärung zählt.
Steuerliche Behandlung der BU-Rente
Tritt der Leistungsfall ein und es wird eine BU-Rente ausgezahlt, muss diese versteuert werden. Die BU-Rente zählt nicht als vollwertiges Einkommen, sondern ist nur mit dem sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser Ertragsanteil hängt vom Alter des Versicherten zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ab.
Je jünger man ist, desto höher ist der Anteil, der versteuert werden muss. Ältere Versicherte zahlen entsprechend weniger Steuern. Damit bleibt die Belastung im Vergleich zur gesetzlichen Rente geringer, da hier zunehmend eine volle Besteuerung erfolgt.
Berufsunfähigkeitsrente in der Steuererklärung
Die Berufsunfähigkeitsrente ist in der Steuererklärung anzugeben, sie gilt als steuerpflichtiges Einkommen. Dennoch bedeutet das nicht, dass automatisch hohe Steuern fällig werden. Liegt das gesamte Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fallen in der Regel keine Steuern an.
Wer jedoch weitere Einkünfte bezieht, muss seine Berufsunfähigkeitsrente versteuern. Wichtig ist, die Berufsunfähigkeitsrente korrekt einzutragen und anzugeben, um mögliche Nachzahlungen oder Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Angestellte und die Berufsunfähigkeitsversicherung
Für Angestellte gilt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar ist, jedoch nur in begrenztem Umfang. Der Höchstbetrag von 1.900 Euro für Vorsorgeaufwendungen wird in der Praxis meist schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Daher können die Beiträge zur BU oft nicht vollständig berücksichtigt werden. Trotzdem lohnt es sich, die Beiträge anzugeben, da auch kleine Entlastungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Selbstständig und die steuerliche Absetzbarkeit
Selbstständige haben bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mehr Möglichkeiten, ihre Beiträge steuerlich abzusetzen. Da der Höchstbetrag bei 2.800 Euro liegt, können mehr Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden.
In der Praxis kombinieren viele Selbstständige ihre BU mit einer Rürup-Rente, da beide Instrumente steuerlich begünstigt sind. So können Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll in die Steuererklärung eingebaut und steuerlich geltend gemacht werden.
Auszahlung im Leistungsfall
Kommt es zum Leistungsfall, erfolgt die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Auszahlung ist steuerlich nicht mit dem vollen Betrag zu versteuern, sondern nur mit dem Ertragsanteil. Das bedeutet, dass die Steuerlast im Vergleich zu einer gesetzlichen Rente geringer ausfällt.
Entscheidend ist, ob die BU als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Bei einer BU-Rente aus einer Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge gelten andere steuerliche Regeln, da diese in voller Höhe steuerpflichtig sind.
Vorsorgeaufwendungen und steuerliche Grenzen
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Diese Vorsorgeaufwendungen sind steuerlich begrenzt. Angestellte können bis zu 1.900 Euro und Selbstständige bis zu 2.800 Euro angeben.
Werden bereits hohe Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt, bleibt oft wenig Spielraum für weitere Abzüge. Dennoch sollte jeder Versicherte prüfen, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar ist, und die Beiträge in der Steuererklärung eintragen.
BU-Versicherung und steuerliche Praxis
In der Praxis wird die BU-Versicherung steuerlich absetzbar gemacht, indem die Beiträge im Bereich Vorsorgeaufwendungen der Steuererklärung angegeben werden. Zwar sind die absetzbaren Beträge begrenzt, aber eine steuerliche Entlastung ist immer ein Vorteil. Besonders Selbstständige profitieren von höheren Grenzen. Dass die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, sollte daher in keiner Steuererklärung fehlen.
Besonderheiten bei der Berufsunfähigkeitsrente
Die Berufsunfähigkeitsrente unterscheidet sich in der steuerlichen Behandlung deutlich von anderen Rentenarten. Während gesetzliche Renten zunehmend voll steuerpflichtig werden, wird die BU-Rente nur mit dem Ertragsanteil versteuert.
Für Versicherte bedeutet dies eine geringere Steuerlast. Wer berufsunfähig wird, erhält zwar eine steuerpflichtige Leistung, profitiert jedoch von einer vergleichsweise moderaten Belastung.
BU als Zusatzversicherung
Häufig wird die BU als Zusatz zu einer Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen. Dabei ändern sich die steuerlichen Regeln. Während die private Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit dem Ertragsanteil versteuert wird, gilt für eine BU-Rente aus einer Rürup-Rente oder aus einer betrieblichen Altersvorsorge eine volle Steuerpflicht. In solchen Fällen ist es wichtig, die steuerlichen Auswirkungen im Detail zu kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit. Steuerlich lässt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar machen, jedoch nur innerhalb der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen.
Angestellte stoßen dabei schneller an Grenzen, während Selbstständige stärker profitieren. Im Leistungsfall ist die BU-Rente steuerpflichtig, aber nur mit dem Ertragsanteil, was eine moderate Steuerlast bedeutet. Wer seine Beiträge in der Steuererklärung angibt, kann steuerliche Vorteile nutzen und gleichzeitig für Sicherheit im Ernstfall sorgen.
FAQs: Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar – Alles was Sie noch wissen müssen
Kann ich eine BU steuerlich absetzen?
Ja, eine BU lässt sich steuerlich absetzen, allerdings nur eingeschränkt. Die Beiträge werden in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen erfasst. Ob und in welcher Höhe sie berücksichtigt werden, hängt von den Höchstbeträgen ab. Angestellte können bis zu 1.900 Euro und Selbstständige bis zu 2.800 Euro geltend machen. Da die Kranken- und Pflegeversicherung bereits einen großen Teil dieser Grenzen ausfüllt, bleibt für die BU oft nur ein kleiner Betrag übrig.
Wo trage ich die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung ein?
- Anlage Vorsorgeaufwand
- Bereich sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Eintragung der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in die entsprechenden Zeilen
Wo trage ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Elster ein?
In Elster wird die Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Dort gibt es einen Abschnitt für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Die gezahlten Beiträge zur BU werden dort erfasst und bei der Berechnung der steuerlichen Höchstbeträge berücksichtigt.
Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
| Versicherungsart | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | In voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Als sonstige Vorsorgeaufwendungen, begrenzt |
| Rürup-Rente | Als Sonderausgaben steuerlich begünstigt |
| Haftpflichtversicherung | Als Vorsorgeaufwendungen, begrenzt |
| Unfallversicherung | Als Vorsorgeaufwendungen, begrenzt |
| Arbeitslosenversicherung (privat) | Als Vorsorgeaufwendungen, begrenzt |







