Häufig gestellte Fragen: Arbeitgeber setzt mich bei Krankheit unter Druck – Was kann ich tun?
1. Darf mein Arbeitgeber mich während meiner Krankheit kontaktieren?
Es ist grundsätzlich erlaubt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während einer Krankheitsphase kontaktiert, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Zweck der Kontaktaufnahme: Der Arbeitgeber darf sich melden, um beispielsweise nach dem Gesundheitszustand zu fragen oder um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen.
- Fürsorgepflicht: Ein Kontakt ist im Rahmen der Fürsorgepflicht sinnvoll, etwa um zu erfahren, wie es dem Arbeitnehmer geht und wann er voraussichtlich wieder arbeitsfähig ist.
- Privatsphäre wahren: Der Arbeitgeber darf keine persönlichen Details zur Erkrankung verlangen, die über das hinausgehen, was für die Arbeit wichtig ist. Die Privatsphäre des Arbeitnehmers muss gewahrt bleiben.
2. Muss ich meinen Chef zurückrufen, wenn ich krank bin?
Die Frage, ob ein Arbeitnehmer seinen Chef im Krankheitsfall zurückrufen muss, lässt sich wie folgt beantworten:
- Erreichbarkeit: Es ist ratsam, den Arbeitgeber zeitnah über die Krankheit zu informieren. Dies kann in der Regel telefonisch oder schriftlich erfolgen.
- Krankmeldung: Wenn der Arbeitgeber anruft, ist es nicht zwingend erforderlich, zurückzurufen, es sei denn, es gibt eine dringende Notwendigkeit oder der Arbeitgeber hat explizit um ein Gespräch gebeten.
- Rechtliche Grundlage: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, den Chef während der Krankschreibung zu kontaktieren, wenn der Arbeitnehmer seine Krankmeldung bereits ordnungsgemäß eingereicht hat.
Was sollten Sie tun?
- Klar kommunizieren: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, falls Sie krank sind, und geben Sie einen voraussichtlichen Rückkehrtermin an.
- Vermeidung von Missverständnissen: Wenn Sie erreichbar sind, stellen Sie sicher, dass alle Informationen korrekt und klar sind.
3. Kann mein Chef mich abmahnen, wenn ich krank bin?
In vielen Fällen ist es nicht zulässig, einen Arbeitnehmer wegen Krankheit abzumahnen. Eine Abmahnung wegen Krankheit kann nur unter besonderen Umständen erfolgen:
- Falsche Krankmeldung: Eine Abmahnung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit fälschlicherweise meldet oder die Krankschreibung manipuliert wird.
- Missbrauch von Krankmeldungen: Wenn der Arbeitnehmer wiederholt und ohne triftigen Grund krank ist, könnte eine Abmahnung ausgesprochen werden.
- Längere Krankheit: Bei einer längeren Krankheit kann eine Abmahnung nur dann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht ordnungsgemäß nachweist oder eine klare Krankheitsprognose fehlt.
Wann ist eine Abmahnung zulässig?
- Fehlende Krankmeldung: Wenn der Arbeitnehmer keine ärztliche Krankschreibung vorlegt oder die Krankmeldung verspätet einreicht.
- Unregelmäßiges Verhalten: Bei häufigem Fehlen ohne medizinische Grundlage oder bei wiederholtem Missbrauch der Krankheit.
Nicht zulässig ist eine Abmahnung, wenn:
- Krankheitsbedingte Fehlzeiten: Die Krankheit objektiv vorliegt und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
- Echte Krankheit: Der Arbeitnehmer nachweislich krank ist und seine Arbeitsfähigkeit vorübergehend nicht gegeben ist.