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Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel für Sicherheit am Arbeitsplatz

Damit Mitarbeiter eines Unternehmens tagein, tagaus ihre Arbeit verrichten und am Ende des Tages wieder gesund nach Hause zurückkehren können, untersteht der Arbeitsplatz gewissen sicherheitstechnischen Vorschriften. Das ist nicht nur in Deutschland so, sondern gilt auch für alle anderen Länder der Europäischen Union.

Deshalb gibt es klare rechtliche Grundlagen darüber, auf welche Weise und wie oft ein Unternehmen eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Auftrag geben und durchführen muss. Die Verantwortung dafür liegt in den Händen des Unternehmens, doch viele Chefetagen sind mit dieser Aufgabe zunächst überfordert.

Ein externer Dienstleister hilft dabei, nicht nur die Prüfung abzulegen, sondern auch für die ordnungsgemäße Regelmäßigkeit zu sorgen. So werden nicht nur die eigentlichen Gesetze und Normen eingehalten, sondern auch der rechtlich vorgeschriebene Zeitplan.

Die Gesetzeslage

Die rechtliche Grundlage für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bildet in Deutschland die DGUV Vorschrift 3. Sie wird von der DIN VDE 0701-0702 Norm untermauert, die die Anforderungen an die Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten vorschreibt. In diesen Grundlagen ist der genaue Umfang der Prüfung festgelegt und auch, wer sie ablegen darf und wer nicht.

Die visuelle Inspektion

Der erste Schritt der Prüfung ist die visuelle Inspektion der Betriebsmittel. Zunächst wird also geprüft, ob es äußerliche Schäden gibt, die schon auf den ersten Blick erkennbar sind. Der Prüfer achtet dabei zum Beispiel auf Risse im Gehäuse eines Betriebsmittels, auf Schäden an Kabeln oder auch bei Steckverbindungen. Sind diese ordnungsgemäß und es sind keine Mängel zu sehen, überprüft der Dienstleister anschließend die Kennzeichnung der Betriebsmittel und stellt sicher, dass alle Teile entsprechend geschützt sind.

Die messtechnische Prüfung

Die messtechnische Prüfung

Der zweite Schritt des Prüfungsumfangs besteht in einer messtechnischen Prüfung, bei der diverse technische Tests die angemessene Funktion der Betriebsmittel garantieren. Die Messung des Schutzleiterwiderstands zeigt beispielsweise, dass der Schutzleiter des Geräts funktionsfähig ist und die Isolationswiderstandsmessung prüft, ob die Isolierung vor Stromschlägen schützt.

Auch die ungewollten Ableitströme, die über den Schutzleiter oder die Isolierung in die Umwelt fließen können, müssen entsprechend überprüft werden. Zu guter Letzt werden alle Geräte auf ihre Funktion geprüft, sodass sichergestellt werden kann, dass sie genau so operieren, wie sie sollen.

Vorgeschriebene Prüfintervalle

Je nachdem, in welcher Umgebung und auf welche Art die Geräte genutzt werden, muss auch die Prüfung in vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt werden. Alle Bürogeräte, wie zum Beispiel Laptops und Kaffeemaschinen werden jedes zweite Jahr geprüft. Sogenannte raue Umgebungen, an denen ein Gerät schwierigeren Bedingungen ausgesetzt ist, müssen alle drei bis zwölf Monate geprüft werden. Dazu gehören zum Beispiel die Gerätschaften auf einer Baustelle.

Ordnungsgemäße Dokumentation

Unabhängig davon, ob das ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel die Prüfung besteht oder nicht, müssen alle Vorgänge, die mit der Prüfung zusammenhängen, in einem offiziellen Prüfprotokoll notiert werden. Dieses Protokoll enthält wichtige Daten wie zum Beispiel das Datum der Prüfung sowie die Gerätekennung und selbstverständlich auch die Ergebnisse der Messungen.

Es hilft dabei, nachzuvollziehen, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht und welche Maßnahmen unter Umständen getroffen werden müssen. Der Prüfer bringt bei jeder Untersuchung auch eine Prüfplakette am Gerät an, sodass klar ist, wann der nächste Prüftermin wahrgenommen werden muss.

Mit der entsprechenden Prüfung kann letztlich die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden, sodass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und Unfälle vermieden werden können.

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