Krank zu sein ist nie leicht – vor allem, wenn die Krankheit länger anhält. Viele Arbeitnehmer fragen sich, was passiert, wenn sie länger als 6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank, andere Krankheit haben. Wie geht es weiter mit der Lohnfortzahlung, und was passiert mit dem Anspruch auf Krankengeld?
Was passiert nach 6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank, andere Krankheit:
Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit endet in der Regel die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das bedeutet, dass du während der ersten sechs Wochen weiterhin dein Gehalt bekommst, sofern du gesetzlich krankenversichert bist. Nach Ablauf dieser sechs Wochen ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, deinen Lohn zu zahlen.
Zeitraum | Wer zahlt? | Was passiert? |
---|---|---|
Erste 6 Wochen | Arbeitgeber | Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) |
Ab der 7. Woche | Krankenkasse | Krankengeld (ca. 70% des Bruttogehalts) |
Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes, allerdings nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit besteht. Andernfalls könnte ein neuer Anspruch auf Krankengeld beginnen.
Wie lange hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Das Gesetz zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besagt, dass dir der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit dein Gehalt weiterbezahlt. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld.
Die wichtigsten Punkte:
- Dauer der Entgeltfortzahlung: Maximal 6 Wochen durch den Arbeitgeber.
- Bedingung: Die Krankheit muss eine arbeitsunfähig machende Erkrankung sein.
- Nach 6 Wochen: Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.
Wenn du innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Krankheit erneut erkrankst, kann sich der Anspruch auf Krankengeld verlängern.
Was passiert, wenn du erneut krank wirst?
Wenn du innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Erkrankung erneut krank wirst, kann es sein, dass dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld weiterhin gilt. Es kommt darauf an, ob die neue Erkrankung mit der ersten zusammenhängt oder eine völlig andere Krankheit ist.
- Neue Krankheit: Wenn die Erkrankung völlig unabhängig von der ersten ist, beginnt der Anspruch auf Krankengeld von vorne.
- Gleiche Krankheit: Ist es die gleiche Krankheit, bleibt der Anspruch auf Krankengeld nach den ersten sechs Wochen bestehen.
Unterschied zwischen neuer und gleicher Krankheit
Krankheitstyp | Anspruch auf Krankengeld |
---|---|
Neue Krankheit | Neuer Anspruch auf Krankengeld |
Gleiche Krankheit | Krankengeld wird fortgesetzt (nach 6 Wochen) |
Krankengeld von der Krankenkasse: Wer zahlt ab der siebten Woche?
Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% deines Bruttogehalts, jedoch maximal 90% des Nettogehalts. Es wird auf Grundlage der Einkünfte der letzten zwölf Monate vor Beginn der Krankheit berechnet.
Wichtige Fakten zum Krankengeld:
- Höhe des Krankengeldes: 70% des Bruttogehalts, maximal 90% des Nettogehalts.
- Dauer: Bis zu 78 Wochen, wenn du aufgrund derselben Krankheit arbeitsunfähig bleibst.
- Zahlungsbeginn: Nach den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit.
Lohnfortzahlung und Arbeitsunfähigkeit: Wie lange zahlt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir in den ersten sechs Wochen deiner Arbeitsunfähigkeit dein Gehalt weiterzuzahlen. Dies gilt, solange du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst und die Krankheit nicht durch eine andere Krankheit ersetzt wird.
Zeitraum | Wer zahlt? | Bedingung |
---|---|---|
Bis 6 Wochen | Arbeitgeber | Entgeltfortzahlung (100% des Gehalts) |
Ab 7. Woche | Krankenkasse | Krankengeld (max. 70% des Bruttogehalts) |
Wenn du innerhalb von sechs Monaten erneut krank wirst, gilt der Anspruch auf Krankengeld erneut, wenn es sich um eine andere Krankheit handelt.
Was tun, wenn du länger als 6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank, andere Krankheit hast?
Falls du länger als sechs Wochen krank bist und die Krankenkasse das Krankengeld übernimmt, solltest du sicherstellen, dass du alle relevanten Informationen und Bescheinigungen ordnungsgemäß bei deiner Krankenkasse eingereicht hast.
Wichtige Punkte:
- Krankmeldung fortsetzen: Stelle sicher, dass du regelmäßig eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichst.
- Krankengeldbezug: Achte darauf, dass du alle Formulare richtig ausfüllst und fristgerecht einreichst.
Erneute Arbeitsunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten
Erkrankst du innerhalb von sechs Monaten erneut und bist aufgrund derselben Krankheit wieder arbeitsunfähig, gilt der gleiche Anspruch auf Krankengeld weiter. Wird die neue Arbeitsunfähigkeit von einer anderen Erkrankung verursacht, beginnt ein neuer Anspruch auf Krankengeld.
Wie kannst du deinen Anspruch auf Krankengeld oder Lohnfortzahlung sichern?
Um deinen Anspruch auf Krankengeld oder Lohnfortzahlung zu sichern, solltest du die folgenden Schritte beachten:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen: Stelle sicher, dass du dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Erkrankung eine Bescheinigung vorlegst.
- Fristen einhalten: Beachte alle Fristen für die Beantragung von Krankengeld bei der Krankenkasse.
- Regelmäßig Krankmeldungen einreichen: Sorge dafür, dass deine Krankmeldungen immer aktuell sind und rechtzeitig eingereicht werden.
Fazit: 6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank, andere Krankheit – Was passiert bei einer anderen Krankheit?
FAQ: 6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank, andere Krankheit – Was gilt bei einer anderen Krankheit?
1. Wie lange Krankengeld bei 2 verschiedenen Krankheiten?
Wenn du aufgrund von zwei unterschiedlichen Krankheiten krankgeschrieben wirst, gibt es jeweils einen eigenen Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld für jede Krankheit, aber es gibt wichtige Regelungen zur Dauer:
- Erste Krankheit: Du bekommst Krankengeld für eine Dauer von bis zu 78 Wochen, wenn du wegen der ersten Krankheit arbeitsunfähig bleibst.
- Zweite Krankheit: Sobald eine neue Krankheit eintritt, beginnt der Anspruch auf Krankengeld von vorne. Es gelten ebenfalls 78 Wochen pro Krankheit.
2. Ist es erlaubt, trotz Krankschreibung zu arbeiten und dann wieder krank zu werden?
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, während einer Krankschreibung zu arbeiten. Dies könnte dazu führen, dass dein Anspruch auf Krankengeld oder Lohnfortzahlung erlischt. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Regelungen, die berücksichtigt werden müssen:
- Leichte Tätigkeiten: In einigen Fällen kann der Arzt eine leichte Tätigkeit erlauben, jedoch nur, wenn diese die Heilung nicht gefährdet.
- Wiedererkrankung: Wenn du nach einer Genesung wieder krank wirst, besteht ein Anspruch auf Krankengeld, solange es sich um eine neue Erkrankung handelt.
Was passiert, wenn du trotz Krankschreibung arbeitest?
Situation | Folge |
---|---|
Arbeiten während der Krankschreibung | Verlust des Krankengeldes oder der Lohnfortzahlung |
Wieder krank nach Arbeit | Neuer Anspruch auf Krankengeld (falls es eine andere Krankheit ist) |
Tipp: Es ist ratsam, vor der Rückkehr zur Arbeit eine ärztliche Bescheinigung einzuholen, um sicherzustellen, dass du arbeitsfähig bist.
3. Was passiert, wenn man im Krankengeld eine andere Krankheit bekommt?
Wenn du während des Bezugs von Krankengeld aufgrund einer Krankheit eine neue Krankheit entwickelst, kann sich der Anspruch auf Krankengeld ändern. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Unterschiedliche Krankheiten: Wenn es sich um eine völlig andere Krankheit handelt, beginnt der Anspruch auf Krankengeld für die neue Erkrankung von vorne.
- Überlappende Krankheiten: Wenn du an mehreren Krankheiten gleichzeitig leidest, wird Krankengeld für beide Krankheiten gezahlt, solange die jeweilige Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wird.
Wichtige Hinweise:
- Neuer Anspruch auf Krankengeld: Du kannst Anspruch auf Krankengeld für eine neue Krankheit haben, wenn du während des Krankengeldbezuges eine andere Erkrankung entwickelst.
- Berechnung: Die Krankenkasse wird das Krankengeld für beide Krankheiten getrennt berechnen.