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Insolvenz verständlich erklärt – das sind die Ursachen und Folgen

Aktuell häufen sich die Firmenpleiten. Immer mehr Unternehmen werden zahlungsunfähig und müssen Insolvenz anmelden. Die Ursachen können vielfältig sein und unter anderem in ungenügendem Liquiditätsmanagement begründet liegen. Häufig sind aber auch äußere Faktoren wie eine schlechte Auftragslage, Naturkatastrophen und Lieferengpässe der Auslöser.

Für das Unternehmen bedeutet das meist das Ende, während die Gläubiger nicht selten auf ihr Geld verzichten müssen. Gleichzeitig verlieren eine Reihe von Mitarbeitern ihren Arbeitsplatz und können dadurch ebenfalls in eine ungünstige finanzielle Lage geraten.

Was ist eine Insolvenz?

Mit dem Begriff der Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners gemeint. Wenn ein Unternehmen die Rechnungen seiner Lieferanten nicht mehr begleichen kann, ist diese Voraussetzung erfüllt. Streng genommen liegt die Insolvenz sogar schon dann vor, wenn die Zahlungsverpflichtungen in voraussehbarer Zukunft nicht mehr erfüllt werden können.

Ein weiterer Grund für eine Insolvenz kann die Überschuldung des Unternehmens sein. Sie tritt dann auf, wenn das Firmenvermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr decken kann. Die drei Gründe für eine Insolvenz sind also diese:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Wenn ein Unternehmen trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keine Insolvenz beantragt, wird das als Insolvenzverschleppung bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Straftat, für die bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Dafür muss der Unternehmer aber natürlich Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit haben.

Was sind die Ursachen für eine Insolvenz?

Die Ursachen, die zu einer Insolvenz führen können, sind vielfältig. Es kann zum Beispiel an der Unternehmensplanung liegen. Wenn Firmen schlecht wirtschaften und keine Rücklagen bilden, steigt das Risiko, dass sie zahlungsunfähig werden.

Auch wenn große Abhängigkeit von einem Kunden besteht, kann es schnell zu einer Insolvenz kommen. Wenn dieser Kunde selbst pleitegeht oder sich einen anderen Lieferanten sucht, kann das die Finanzen eines Unternehmens so stark durcheinanderbringen, dass nur noch das Insolvenzverfahren bleibt.

Gerade die letzten Jahre haben außerdem gezeigt, welche Auswirkungen äußere Einflüsse haben können. Im Zuge der Pandemie und der darauffolgenden Wirtschaftskrise inklusive Gasmangellage haben zahlreiche Unternehmen große Probleme bekommen. Manche konnten sich dank wirkungsvoller Instrumente des Staates wie der Kurzarbeit über Krisenzeiten retten. Andere mussten das Handtuch werfen.

Welche Arten von Insolvenzen gibt es?

Welche Arten von Insolvenzen gibt es?

Insolvenzen betreffen nicht nur Unternehmen. Auch Verbraucher, die zahlungsunfähig geworden sind, können Insolvenz anmelden. Unterschieden wird zwischen diesen Arten:

  • Verbraucherinsolvenz: Sie wird häufig auch als Privatinsolvenz bezeichnet und tritt ein, wenn ein Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die Verbraucherinsolvenz kann nur von einer natürlichen Person angemeldet werden.
  • Regelinsolvenz: Juristische Personen wählen die Regelinsolvenz. Dazu gehören Unternehmen, Vereine, Stiftungen, aber auch Freiberufler und Solo-Selbstständige. Eine Unternehmensinsolvenz ist also immer eine Regelinsolvenz.
  • Nachlassinsolvenzverfahren: Wenn eine Person verstirbt und Schulden hinterlässt, sollte der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnen. Alternativ kann er das Erbe ausschlagen.

Gibt es auch so etwas wie eine vorläufige Insolvenz?

Wenn ein Unternehmen Insolvenz beantragt, dauert es üblicherweise eine Weile, bis das Verfahren eröffnet wird. In der Zwischenzeit kümmert sich ein vorläufiger Insolvenzverwalter um die Sicherung des Vermögens. So soll sichergestellt werden, dass das Geld, das noch vorhanden ist, im eigentlichen Insolvenzverfahren auch an die Gläubiger verteilt werden kann.

Was regelt die Insolvenzverordnung?

Wie ein Insolvenzverfahren ablaufen soll, wird in Deutschland selbstverständlich gesetzlich geregelt. In der Insolvenzverordnung (InsO) wird genau dargelegt, wie bei einer Insolvenz vorgegangen werden soll. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten.

Das Unternehmen kann entweder zerschlagen und die Gläubiger bestmöglich befriedet werden oder es kommt zu einem Erhalt des Unternehmens durch Sanierung. Ferner werden in der Insolvenzverordnung diese Rahmenbedingungen aufgestellt:

  • Den Insolvenzantrag dürfen Gläubiger und Schuldner stellen.
  • Der Eröffnungsantrag kann zurückgenommen werden, wenn der Schuldner die Forderung in der Zwischenzeit begleicht.
  • Als Insolvenzgründe gelten die Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
  • Das Gericht prüft die Eröffnungsvoraussetzungen. Dazu gehört auch, dass der Schuldner in der Lage sein muss, die Kosten für das Verfahren zu tragen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Verfahren eröffnet.

Was sind die Folgen eines Insolvenzverfahrens?

Ein Insolvenzverfahren kann weitreichende Folgen für ein Unternehmen haben. Das Hauptziel des Insolvenzverwalters ist es, die Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Allerdings sind die Chancen gering, dass alle ausstehenden Zahlungen nachgeholt werden können. Wenn es zur Zerschlagung kommt, bedeutet dass das Ende der Geschäftstätigkeit.

Die Arbeitnehmer verlieren außerdem ihren Arbeitsplatz. Wenn noch Hoffnung besteht, dass das Unternehmen weitergeführt werden kann, kommt es zu einer Sanierung. Der Unternehmer verliert aber die Kontrolle über den Betrieb und muss sich nach dem Insolvenzverwalter richten.

Auch eine Verbraucherinsolvenz hat weitreichende Folgen. Der Schuldner muss drei Jahre lang auf einen großen Teil seines Einkommens verzichten und darf nur einen kleinen Betrag zur Lebensführung behalten. Darüber hinaus muss er mit Negativ-Einträgen bei den Auskunfteien rechnen, die seine Kreditwürdigkeit herabsetzen.

Zudem erfahren die Bank und der Arbeitgeber von dem Verfahren. Sogar der Vermieter kann davon Kenntnis erlangen. Das liegt daran, dass die bei ihm hinterlegte Kaution in die Insolvenzmasse fällt. Nach drei Jahren kommt es aber in der Regel zur Restschuldbefreiung und zum Ende der Einschränkungen.

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