Wer in Deutschland gründen möchte, muss sich erst einmal damit befassen, welche Rechtsform für ihn infrage kommt. Die verfügbaren Optionen haben jeweils ihre individuellen Vor- und Nachteile, die es gut abzuwägen gilt.
Rechtsform wählen: Welche Rechtsform ist die richtige?
Ob das Einzelunternehmen, die GmbH, die GbR oder eine der vielen anderen Rechtsformen die perfekte Lösung für ein Start-up ist, lässt sich nicht so einfach beantworten.
Es kommt ganz darauf an, wie leicht sich der oder die Gründer mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten anfreunden können.
In einer GmbH müssen die Gesellschafter zum Beispiel nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Dafür ist die Voraussetzung für die Gründung aber ein vergleichsweise hohes Startkapital. Außerdem muss eine doppelte Buchführung erstellt werden.
Der folgende Artikel zeigt wichtige Kriterien für die Auswahl der passenden Rechtsform auf, stellt aber keinen Ersatz für eine Steuerberatung dar.
Wie sieht es mit der Haftung aus?
Bei der Gründung eines Unternehmens sollte unbedingt die Haftungsfrage geklärt werden. In Einzelunternehmen, einer OHG oder einer GbR haften der Inhaber oder die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Das kann existenzgefährdend sein und ist für viele Gründer deswegen keine Option.
Durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gilt seit dem 1. Januar 2024 aber zumindest für die GbR, dass Gesellschafter für Schadensersatzansprüche, die nach ihrem Ausscheiden eingetreten sind, nicht mehr haftbar gemacht werden können.
Wer lieber nicht mit seinem Privatvermögen haften möchte, sollte sich für eine gänzlich andere Rechtsform entscheiden. Infrage kommen die folgenden:
- GmbH
- GmbH und Co. KG
- UG (haftungsbeschränkt)
- eG
Bei diesen Rechtsformen wird das Gesellschaftsvermögen zur Haftung herangezogen. Die einzelnen Gesellschafter müssen sich aber keine Gedanken um ihr Privatvermögen machen.
Ist Kapital vorhanden oder kann es beschafft werden?
Für viele Rechtsformen müssen die Gründer ein gewisses Kapital nachweisen können. Das kann aus eigenen Geldmitteln stammen oder als Kredit aufgenommen werden. Auch Investoren können Fremdkapital bereitstellen.
Wie hoch das Kapital sein muss, ist wieder von der jeweiligen Rechtsform abhängig:
- GmbH: 25.000 Euro
- UG (haftungsbeschränkt): 1 Euro
- AG: 50.000 Euro
- SE: 120.000 Euro
Nicht jeder kann oder möchte diese Geldsummen aufbringen. In diesem Fall kann auf eine der Rechtsformen zurückgegriffen werden, die mit 0 Euro gegründet werden können.
Dazu gehören das Einzelunternehmen, die GbR, die OHG, die KG und die PartG.
Gleichzeitig sind das die Rechtsformen, bei denen die Inhaber und Gesellschafter in der Regel mit ihrem Privatvermögen haften. Ausnahmen gibt es bei der PartG und der KG.
Ist ein Eintrag ins Handelsregister erwünscht?
Viele Unternehmen sind verpflichtet, sich ins Handelsregister einzutragen. Das birgt eine Reihe von Vorteilen. Zum Beispiel wird dadurch der eigene Unternehmensname geschützt.
Gleichzeitig sind sie aber auch zu einer doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet. Das bedeutet einen höheren bürokratischen Aufwand und ist dementsprechend auch mit höheren Kosten verbunden.
Die Mehrzahl der Rechtsformen muss sich in das Handelsregister eintragen. Ausnahmen gelten für diese Unternehmensarten:
- Einzelunternehmen: Kleingewerbetreibende und Freiberufler müssen sich nicht eintragen. Inhaber eines Gewerbes mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro oder einem Gewinn von 80.000 Euro sind jedoch nicht von der Pflicht befreit.
- GbR: Die Eintragungspflicht entfällt. Dementsprechend muss nur eine einfache Buchführung durchgeführt werden.
- PartG: Es erfolgt eine Eintragung in das sogenannte Partnerschaftsregister. Auf die doppelte Buchführung und die Bilanzierung kann verzichtet werden.
- eG: Bei dieser Rechtsform fällt eine Eintragung in das Genossenschaftsregister an.
Jeder fängt einmal klein an. Wer zu Beginn seiner Unternehmertätigkeit eher geringe Umsätze vorzuweisen hat, kann sich für ein Einzelunternehmen entscheiden und dieses im Rahmen eines Kleingewerbes führen.
Dann ist keine Eintragung in das Handelsregister notwendig. Sie muss erst erfolgen, sobald bestimmte Umsatzgrenzen überschritten worden sind.
Wenn das der Fall ist, stehen dem Unternehmer jedoch in der Regel auch mehr Geldmittel zur Verfügung, sodass es jemanden für die Erledigung der aufwendigeren Buchführung einstellen kann.
Hinweis: Freiberufler sind oft als Einzelunternehmer tätig. Unabhängig von ihren Einkünften müssen sie sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen.
Sie sind von dieser Pflicht grundsätzlich befreit. Gründer sollten deswegen immer prüfen, ob sie eventuell einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, bevor sie ein Gewerbe anmelden.
Wie viele Gründer gibt es?
Wer allein gründet, kann sich für ein Einzelunternehmen entscheiden. Anders sieht das bei Teamgründungen aus. Sobald mehr als eine Person beteiligt ist, muss eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder eine OHG gegründet werden.
Bei gemeinsamen Gründungen ist zu beachten, dass die Gesellschafter zusammen haften, sofern sie sich nicht für eine haftungsbeschränkte Gesellschaft entscheiden.